Antrag_a.A._Aktive_ab_2024_mit_2020_2021_2022_2023.docx

Antrag_a.A._Aktive_ab_2024_ohne_2020_2021_2022_2023.docx

Antrag_a.A._Passive_ab_2024_mit_2020_2021_2022_2023.docx

Antrag_a.A._Passive_ab_2024_ohne_2020_2021_2022_2023.docx

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der dbb Hamburg weist darauf hin, dass es zur Wahrung der Ansprüche auf amtsangemessene Alimentation auch in diesem Haushaltsjahr wieder notwendig ist, einen entsprechenden Antrag auf amtsangemessene Alimentation zu stellen. Dieser Antrag muss der zuständigen Stelle in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift noch in diesem Jahr vorliegen, um Ansprüche zu sichern.
Der dbb-hamburg hat dafür die entsprechenden Vordrucke für aktive und passive Beamtinnen und Beamten aus dem letzten Jahr überarbeitet.
Grundsätzlich ist weiterhin zu unterscheiden, ob die antragstellende Person bereits in den Jahren 2020-2023 Klage beim VG Hamburg eingereicht hat, oder nicht. Für beide Fallkonstellationen ist jeweils ein Formular für aktive und passive Beamtinnen und Beamte beigefügt,
Wir stellen Dokumente im Word-Format zur Verfügung, da diese dann individuell bearbeitet werden können.

Noch ein paar erläuternde Hinweise:
Um Missverständnisse zu vermeiden wird darauf hingewiesen, dass mit der Übersendung der Formulare keine Ausweitung des Rechtsschutzes durch den dbb-hamburg verbunden ist.
Es ist weiterhin nicht ausgeschlossen, dass Anträge/Widersprüche, die das Haushaltsjahr 2024 betreffen seitens des Personalamtes kostenpflichtig zurückgewiesen werden, sofern die/der Widersprechende/r bislang noch keine Klage vor dem VG Hamburg eingereicht hat.
Für diejenigen, die bereits im Zeitraum 2020-2023 eine Klage eingereicht haben, dürfte es beim üblichen Prozedere bleiben, dass die neuen Anträge für das Haushaltsjahr 2024 vom Personalamt lediglich dem bereits vorhandenen Vorgang beigefügt werden.

Mit kollegialen Grüßen

Vorstand LVHS Hamburg


 

 

BBBank Wunschkredit lvhs


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