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Neues Landesbeamtengesetz zum 01.01.2010 in Kraft getreten
Die Bürgerschaft hat das neue Hamburgische Beamtengesetz verabschiedet. Das Gesetz trat damit zum 01.01.2010 in Kraft.
Kernpunkte sind:
- die Neuordnung des Laufbahnrechtes, wonach die „Aufteilung" in einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst zukünftig wegfällt und dafür die Laufbahngruppe 1 (Zusammenfassung von einfachen und mittleren Dienst) und die Laufbahngruppe 2 (Zusammenfassung von gehobenen und höheren Dienst) eingeführt wird. Zudem wird die Zahl der Laufbahn-Fachrichtungen auf insgesamt zehn reduziert (statt bisher 62),
- der Wegfall der Vollendung des 27. Lebensjahres als Voraussetzung für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit; gleichzeitig wird eine einheitliche Probezeit von 3 Jahren eingeführt; das Instrument der Anstellung („z.A.") entfällt,
- die schrittweise Anhebung der allgemeinen Altersgrenze auf 67 Jahre (wie im Rentenbereich); die besondere Altersgrenze für Polizei, Feuerwehr und Teile des Strafvollzuges bleibt bei 60 Jahren,
- die Neuregelung zur Nebentätigkeit. Künftig sind Nebentätigkeiten nicht mehr genehmigungspflichtig, sondern grundsätzlich nur anzeigepflichtig. Es wird zwischen anzeigepflichtigen und nicht anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten unterschieden und unterliegen dem so genannten „Verbotsvorbehalt",
- die „Modernisierung" des Personalaktenrechts,
- die Erweiterung der Höchstdauer von Beurlaubungen von 15 auf 17 Jahre. Die Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung bleiben bestehen.
Hamburg, den 22. Januar 2010